Verfassungsgerichtshof NRW, 2025-07-01, VerfGH 131/24.VB-1

VerfGH 131/24.VB-1Verfassungsgericht01.07.2025

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 131/24.VB-1 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-07-01

Aktenzeichen: VerfGH 131/24.VB-1

ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2025:0701.VERFGH131.24VB1.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Die Möglichkeit der Verletzung des Beschwerdeführers in einem seiner in der Landesverfassung enthaltenen Rechte ist nicht aufgezeigt. Es fehlt jedenfalls an einer hinreichenden, nicht nur selektiven, Auseinandersetzung mit den maßgeblichen Erwägungen der angegriffenen Entscheidung anhand einschlägiger verfassungsrechtlicher Maßstäbe (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG).

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