Verfassungsgerichtshof NRW, 2025-06-24, VerfGH 94/24.VB-1

VerfGH 94/24.VB-1Verfassungsgericht24.06.2025

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 94/24.VB-1 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-06-24

Aktenzeichen: VerfGH 94/24.VB-1

ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2025:0624.VERFGH94.24VB1.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen, weil die Möglichkeit der Verletzung des Beschwerdeführers in einem seiner in der Landesverfassung enthaltenen Rechte nicht aufgezeigt ist (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG). Dies gilt auch, falls er die Verfassungsbeschwerde für die Fraktion der FDP im Nahverkehr Westfalen-Lippe eingelegt haben sollte.

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