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VerfGH 75/24.VB-3•Verfassungsgerichtshof NRW, 2025-06-24, VerfGH 75/24.VB-3
VerfGH 75/24.VB-3Verfassungsgericht24.06.2025
Entscheidungsdatum: 2025-06-24
Aktenzeichen: VerfGH 75/24.VB-3
ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2025:0624.VERFGH75.24VB3.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Die Möglichkeit der Verletzung des Beschwerdeführers in einem seiner in der Landesverfassung enthaltenen Rechte ist schon deshalb nicht aufgezeigt, weil er sich nicht hinreichend mit den maßgeblichen Erwägungen der angegriffenen Entscheidungen im Einzelnen auseinandersetzt (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG).
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