Verfassungsgerichtshof NRW, 2025-06-24, VerfGH 75/24.VB-3

VerfGH 75/24.VB-3Verfassungsgericht24.06.2025

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 75/24.VB-3 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-06-24

Aktenzeichen: VerfGH 75/24.VB-3

ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2025:0624.VERFGH75.24VB3.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Die Möglichkeit der Verletzung des Beschwerdeführers in einem seiner in der Landesverfassung enthaltenen Rechte ist schon deshalb nicht aufgezeigt, weil er sich nicht hinreichend mit den maßgeblichen Erwägungen der angegriffenen Entscheidungen im Einzelnen auseinandersetzt (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG).

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.