Verfassungsgerichtshof NRW, 2025-06-24, VerfGH 36/24.VB-2

VerfGH 36/24.VB-2Verfassungsgericht24.06.2025

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 36/24.VB-2 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-06-24

Aktenzeichen: VerfGH 36/24.VB-2

ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2025:0624.VERFGH36.24VB2.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Die Möglichkeit der Verletzung des Beschwerdeführers in einem seiner in der Landesverfassung enthaltenen Rechte ist nicht hinreichend aufgezeigt (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG).

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