Verfassungsgerichtshof NRW, 2025-06-24, VerfGH 32/25.VB-3

VerfGH 32/25.VB-3Verfassungsgericht24.06.2025

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 32/25.VB-3 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-06-24

Aktenzeichen: VerfGH 32/25.VB-3

ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2025:0624.VERFGH32.25VB3.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Die Möglichkeit der Verletzung der Beschwerdeführerin in einem ihrer in der Landesverfassung enthaltenen Rechte sowie eine ordnungsgemäße Rechtswegerschöpfung sind nicht hinreichend aufgezeigt (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG).

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