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VerfGH 109/24.VB-1•Verfassungsgerichtshof NRW, 2025-06-24, VerfGH 109/24.VB-1
VerfGH 109/24.VB-1Verfassungsgericht24.06.2025
Entscheidungsdatum: 2025-06-24
Aktenzeichen: VerfGH 109/24.VB-1
ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2025:0624.VERFGH109.24VB1.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Die Möglichkeit der Verletzung des Beschwerdeführers in einem seiner in der Landesverfassung enthaltenen Rechte ist nicht hinreichend aufgezeigt (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG).
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