Verfassungsgerichtshof NRW, 2025-05-06, VerfGH 25/25.VB-1

VerfGH 25/25.VB-1Verfassungsgericht06.05.2025

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 25/25.VB-1 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-05-06

Aktenzeichen: VerfGH 25/25.VB-1

ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2025:0506.VERFGH25.25VB1.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen, weil die Möglichkeit der Verletzung der Beschwerdeführerin in einem ihrer in der Landesverfassung enthaltenen Rechte nicht aufgezeigt ist (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG).

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