Verfassungsgerichtshof NRW, 2024-12-10, VerfGH 84/24.VB-3

VerfGH 84/24.VB-3Verfassungsgericht10.12.2024

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 84/24.VB-3 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-12-10

Aktenzeichen: VerfGH 84/24.VB-3

ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2024:1210.VERFGH84.24VB3.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird aus den im Hinweisschreiben vom 12. Juni 2024 genannten Gründen als unzulässig zurückgewiesen. Das nachfolgende Schreiben des Beschwerdeführers veranlasst keine davon abweichende Entscheidung.

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