Verfassungsgerichtshof NRW, 2024-10-22, VerfGH 105/24.VB-1 und VerfGH 106/24.VB-1

VerfGH 105/24.VB-1 und VerfGH 106/24.VB-1Verfassungsgericht22.10.2024

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 105/24.VB-1 und VerfGH 106/24.VB-1 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-10-22

Aktenzeichen: VerfGH 105/24.VB-1 und VerfGH 106/24.VB-1

ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2024:1022.VERFGH105.24VB1UN.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen, weil sie, worauf der Beschwerdeführer hingewiesen worden ist, nicht hinreichend begründet ist (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG).

Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.