Verfassungsgerichtshof NRW, 2024-09-10, VerfGH 96/24.VB-3

VerfGH 96/24.VB-3Verfassungsgericht10.09.2024

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 96/24.VB-3 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-09-10

Aktenzeichen: VerfGH 96/24.VB-3

ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2024:0910.VERFGH96.24VB3.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Ungeachtet einer unzureichenden Begründung seiner Verfassungsbeschwerde (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG) hat er bereits nicht den Rechtsweg erschöpft (vgl. § 54 Satz 1 VerfGHG).

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