Verfassungsgerichtshof NRW, 2024-05-14, VerfGH 45/24.VB-3

VerfGH 45/24.VB-3Verfassungsgericht14.05.2024

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 45/24.VB-3 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-05-14

Aktenzeichen: VerfGH 45/24.VB-3

ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2024:0514.VERFGH45.24VB3.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird aus den im Hinweisschreiben vom 26. März 2024 genannten Gründen als unzulässig zurückgewiesen. Das nachfolgende Schreiben der Beschwerdeführer veranlasst keine davon abweichende Entscheidung (vgl. zum gleichen Begehren des Beschwerdeführers bereits VerfGH NRW, Beschluss vom 12. Juli 2022 – VerfGH 56/22.VB-2, juris, Rn. 3).

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