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VerfGH 45/24.VB-3•Verfassungsgerichtshof NRW, 2024-05-14, VerfGH 45/24.VB-3
VerfGH 45/24.VB-3Verfassungsgericht14.05.2024
Entscheidungsdatum: 2024-05-14
Aktenzeichen: VerfGH 45/24.VB-3
ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2024:0514.VERFGH45.24VB3.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
Die Verfassungsbeschwerde wird aus den im Hinweisschreiben vom 26. März 2024 genannten Gründen als unzulässig zurückgewiesen. Das nachfolgende Schreiben der Beschwerdeführer veranlasst keine davon abweichende Entscheidung (vgl. zum gleichen Begehren des Beschwerdeführers bereits VerfGH NRW, Beschluss vom 12. Juli 2022 – VerfGH 56/22.VB-2, juris, Rn. 3).
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