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VerfGH 73/23.VB-3•Verfassungsgerichtshof NRW, 2024-04-09, VerfGH 73/23.VB-3
VerfGH 73/23.VB-3Verfassungsgericht09.04.2024
Entscheidungsdatum: 2024-04-09
Aktenzeichen: VerfGH 73/23.VB-3
ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2024:0409.VERFGH73.23VB3.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
Der Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.
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