Verfassungsgerichtshof NRW, 2024-04-09, VerfGH 5/24.VB-3

VerfGH 5/24.VB-3Verfassungsgericht09.04.2024

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 5/24.VB-3 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-04-09

Aktenzeichen: VerfGH 5/24.VB-3

ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2024:0409.VERFGH5.24VB3.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen, weil sie die Möglichkeit der Verletzung der Beschwerdeführerin in einem ihrer in der Landesverfassung enthaltenen Rechte durch die öffentliche Gewalt des Landes nicht erkennen lässt (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG).

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