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VerfGH 25/24.VB-2•Verfassungsgerichtshof NRW, 2024-04-09, VerfGH 25/24.VB-2
VerfGH 25/24.VB-2Verfassungsgericht09.04.2024
Entscheidungsdatum: 2024-04-09
Aktenzeichen: VerfGH 25/24.VB-2
ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2024:0409.VERFGH25.24VB2.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen, weil sie die Möglichkeit der Verletzung des Beschwerdeführers in einem seiner in der Landesverfassung enthaltenen Rechte durch die öffentliche Gewalt des Landes nicht erkennen lässt (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 und Abs. 4 VerfGHG).
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