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VerfGH 15/24.VB-1•Verfassungsgerichtshof NRW, 2024-03-12, VerfGH 15/24.VB-1
VerfGH 15/24.VB-1Verfassungsgericht12.03.2024
Entscheidungsdatum: 2024-03-12
Aktenzeichen: VerfGH 15/24.VB-1
ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2024:0312.VERFGH15.24VB1.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen, weil sie die Möglichkeit der Verletzung der Beschwerdeführerinnen in einem ihrer in der Landesverfassung enthaltenen Rechte durch die öffentliche Gewalt des Landes nicht erkennen lässt (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG).
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