Verfassungsgerichtshof NRW, 2024-02-20, VerfGH 66/23.VB-2

VerfGH 66/23.VB-2Verfassungsgericht20.02.2024

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 66/23.VB-2 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-02-20

Aktenzeichen: VerfGH 66/23.VB-2

ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2024:0220.VERFGH66.23VB2.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN

Tenor

Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Der Antrag auf Zulassung von Herrn F als Beistand wird abgelehnt.

Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.

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