Verfassungsgerichtshof NRW, 2024-02-20, VerfGH 23/24.VB-3

VerfGH 23/24.VB-3Verfassungsgericht20.02.2024

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 23/24.VB-3 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-02-20

Aktenzeichen: VerfGH 23/24.VB-3

ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2024:0220.VERFGH23.24VB3.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Die angegriffene Regelung ist bereits kein zulässiger Beschwerdegegenstand, weil sie kein Akt öffentlicher Gewalt des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß Art. 75 Nr. 5a LV, § 53 Abs. 1 VerfGHG ist.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.