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VerfGH 12/24.VB-1•Verfassungsgerichtshof NRW, 2024-02-20, VerfGH 12/24.VB-1
VerfGH 12/24.VB-1Verfassungsgericht20.02.2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-20
Aktenzeichen: VerfGH 12/24.VB-1
ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2024:0220.VERFGH12.24VB1.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
Die Verfassungsbeschwerde wird aus den im Hinweisschreiben vom 19. Januar 2024 genannten Gründen als unzulässig zurückgewiesen. Die nachfolgenden Schreiben des Beschwerdeführers veranlassen keine davon abweichende Entscheidung.
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