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VerfGH 98/23.VB-1•Verfassungsgerichtshof NRW, 2023-12-12, VerfGH 98/23.VB-1
VerfGH 98/23.VB-1Verfassungsgericht12.12.2023
Entscheidungsdatum: 2023-12-12
Aktenzeichen: VerfGH 98/23.VB-1
ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2023:1212.VERFGH98.23VB1.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen, weil sie die Möglichkeit der Verletzung der Beschwerdeführerinnen in einem ihrer in der Landesverfassung enthaltenen Rechte durch die öffentliche Gewalt des Landes nicht erkennen lässt (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG).
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