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VerfGH 92/23.VB-3•Verfassungsgerichtshof NRW, 2023-12-12, VerfGH 92/23.VB-3
VerfGH 92/23.VB-3Verfassungsgericht12.12.2023
Entscheidungsdatum: 2023-12-12
Aktenzeichen: VerfGH 92/23.VB-3
ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2023:1212.VERFGH92.23VB3.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen, weil sie die Möglichkeit der Verletzung der Beschwerdeführerinnen in einem ihrer in der Landesverfassung enthaltenen Rechte durch die öffentliche Gewalt des Landes nicht erkennen lässt (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG).
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