Verfassungsgerichtshof NRW, 2023-12-12, VerfGH 90/23.VB-1

VerfGH 90/23.VB-1Verfassungsgericht12.12.2023

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 90/23.VB-1 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-12-12

Aktenzeichen: VerfGH 90/23.VB-1

ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2023:1212.VERFGH90.23VB1.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen, weil sie die Möglichkeit der Verletzung der Beschwerdeführerinnen in einem ihrer in der Landesverfassung enthaltenen Rechte durch die öffentliche Gewalt des Landes nicht erkennen lässt (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG).

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.