projekte
VerfGH 105/23.VB-1•Verfassungsgerichtshof NRW, 2023-12-12, VerfGH 105/23.VB-1
VerfGH 105/23.VB-1Verfassungsgericht12.12.2023
Entscheidungsdatum: 2023-12-12
Aktenzeichen: VerfGH 105/23.VB-1
ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2023:1212.VERFGH105.23VB1.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen, weil sie die Möglichkeit der Verletzung der Beschwerdeführerin in einem ihrer in der Landesverfassung enthaltenen Rechte durch die öffentliche Gewalt des Landes nicht erkennen lässt (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG).
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.