Verfassungsgerichtshof NRW, 2023-08-29, VerfGH 29/23.VB-1

VerfGH 29/23.VB-1Verfassungsgericht29.08.2023

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 29/23.VB-1 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-08-29

Aktenzeichen: VerfGH 29/23.VB-1

ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2023:0829.VERFGH29.23VB1.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN

Tenor

Die Gegenvorstellung des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Verfassungsgerichtshofs vom 25. April 2023 wird aus den in der Hinweisverfügung der Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs vom 13. Juni 2023 ausgeführten Gründen als unzulässig zurückgewiesen. Die Stellungnahme des Beschwerdeführers vom 10. Juli 2023 veranlasst keine davon abweichende Entscheidung.

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