Verfassungsgerichtshof NRW, 2023-05-16, VerfGH 35/23.VB-3

VerfGH 35/23.VB-3Verfassungsgericht16.05.2023

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 35/23.VB-3 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-05-16

Aktenzeichen: VerfGH 35/23.VB-3

ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2023:0516.VERFGH35.23VB3.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen, weil sie den sich aus § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG ergebenden Begründungsanforderungen nicht genügt. Hierauf wurde der Beschwerdeführer bereits im Beschluss vom 25. April 2023 – VerfGH 36/23.VB-3 – hingewiesen.

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