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VerfGH 26/23.VB-3•Verfassungsgerichtshof NRW, 2023-04-25, VerfGH 26/23.VB-3
VerfGH 26/23.VB-3Verfassungsgericht25.04.2023
Entscheidungsdatum: 2023-04-25
Aktenzeichen: VerfGH 26/23.VB-3
ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2023:0425.VERFGH26.23VB3.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen, weil sie den sich aus § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG ergebenden Begründungsanforderungen nicht genügt. Hierauf wurde der Beschwerdeführer bereits im Beschluss vom 28. März 2023 – VerfGH 27/23.VB-3 – hingewiesen. Seine nachfolgenden Eingaben veranlassen keine andere Entscheidung. Dieser Beschluss ergeht gemäß § 58 Abs. 2 Satz 3 VerfGHG ohne mündliche Verhandlung.
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