Verfassungsgerichtshof NRW, 2023-03-28, VerfGH 24/23.VB-2

VerfGH 24/23.VB-2Verfassungsgericht28.03.2023

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 24/23.VB-2 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-03-28

Aktenzeichen: VerfGH 24/23.VB-2

ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2023:0328.VERFGH24.23VB2.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat bereits den Sachverhalt, aus dem sie die Grundrechtsverletzung ableitet, weder aus sich heraus verständlich noch hinsichtlich der für die gerügte Grundrechtsverletzung erheblichen Umstände vollständig wiedergeben.

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