Verfassungsgerichtshof NRW, 2023-02-28, VerfGH 2/23.VB-3

VerfGH 2/23.VB-3Verfassungsgericht28.02.2023

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 2/23.VB-3 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-02-28

Aktenzeichen: VerfGH 2/23.VB-3

ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2023:0228.VERFGH2.23VB3.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Der Beschwerdeführer hat nicht die Möglichkeit aufgezeigt, durch die öffentliche Gewalt des Landes in einem seiner in der Landesverfassung enthaltenen Rechte verletzt zu sein (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG).

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.