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VerfGH 12/23.VB-1•Verfassungsgerichtshof NRW, 2023-02-28, VerfGH 12/23.VB-1
VerfGH 12/23.VB-1Verfassungsgericht28.02.2023
Entscheidungsdatum: 2023-02-28
Aktenzeichen: VerfGH 12/23.VB-1
ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2023:0228.VERFGH12.23VB1.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen, weil sie den sich aus § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG ergebenden Begründungsanforderungen nicht genügt. Von einer weiteren Begründung dieses Beschlusses wird abgesehen (vgl. § 58 Abs. 2 Satz 4 VerfGHG).
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