Verfassungsgerichtshof NRW, 2023-02-28, VerfGH 118/22.VB-3

VerfGH 118/22.VB-3Verfassungsgericht28.02.2023

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 118/22.VB-3 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-02-28

Aktenzeichen: VerfGH 118/22.VB-3

ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2023:0228.VERFGH118.22VB3.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen, weil sie den sich aus § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG ergebenden Begründungsanforderungen nicht genügt. Von einer weiteren Begründung dieses Beschlusses wird abgesehen (vgl. § 58 Abs. 2 Satz 4 VerfGHG).

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