Verfassungsgerichtshof NRW, 2023-01-31, VerfGH 113/22.VB-2

VerfGH 113/22.VB-2Verfassungsgericht31.01.2023

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 113/22.VB-2 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-01-31

Aktenzeichen: VerfGH 113/22.VB-2

ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2023:0131.VERFGH113.22VB2.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird aus den im Hinweisschreiben vom 28. Dezember 2022 genannten Gründen als unzulässig zurückgewiesen. Das Schreiben des Beschwerdeführers vom 4. Januar 2023 veranlasst keine davon abweichende Entscheidung.

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