Verfassungsgerichtshof NRW, 2022-10-18, VerfGH 69/22.VB-3

VerfGH 69/22.VB-3Verfassungsgericht18.10.2022

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 69/22.VB-3 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-10-18

Aktenzeichen: VerfGH 69/22.VB-3

ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2022:1018.VERFGH69.22VB3.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird aus den im Hinweisschreiben vom 12. September 2022 mitgeteilten Gründen als unzulässig zurückgewiesen. Die Eingabe des Beschwerdeführers vom 20. September 2022 veranlasst keine davon abweichende Entscheidung.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.