Verfassungsgerichtshof NRW, 2022-07-12, VerfGH 57/22.VB-3

VerfGH 57/22.VB-3Verfassungsgericht12.07.2022

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 57/22.VB-3 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-07-12

Aktenzeichen: VerfGH 57/22.VB-3

ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2022:0712.VERFGH57.22VB3.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird aus den in den Hinweisschreiben vom 10. und 30. Mai 2022 genannten Gründen als unzulässig zurückgewiesen.

Das nachfolgende Schreiben der Beschwerdeführerinnen veranlasst keine davon abweichende Entscheidung.

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