Verfassungsgerichtshof NRW, 2022-07-12, VerfGH 49/22.VB-1

VerfGH 49/22.VB-1Verfassungsgericht12.07.2022

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 49/22.VB-1 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-07-12

Aktenzeichen: VerfGH 49/22.VB-1

ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2022:0712.VERFGH49.22VB1.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird aus den im Hinweisschreiben vom 1. Juni 2022 genannten Gründen als unzulässig zurückgewiesen. Das

Schreiben des Beschwerdeführers vom 4. Juni 2022 veranlasst keine davon abweichende Entscheidung.

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