Verfassungsgerichtshof NRW, 2022-05-31, VerfGH 33/22.VB-1

VerfGH 33/22.VB-1Verfassungsgericht31.05.2022

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 33/22.VB-1 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-05-31

Aktenzeichen: VerfGH 33/22.VB-1

ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2022:0531.VERFGH33.22VB1.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen, weil die Möglichkeit der Verletzung des Beschwerdeführers in einem seiner in der Landesverfassung enthaltenen Rechte durch die öffentliche Gewalt des Landes Nordrhein-Westfalen nicht dargelegt ist (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG).

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