Verfassungsgerichtshof NRW, 2022-03-22, VerfGH 128/21.VB-3

VerfGH 128/21.VB-3Verfassungsgericht22.03.2022

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 128/21.VB-3 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-03-22

Aktenzeichen: VerfGH 128/21.VB-3

ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2022:0322.VERFGH128.21VB3.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN

Tenor

Der Antrag des Beschwerdeführers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.

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