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VerfGH 99/21.VB-3•Verfassungsgerichtshof NRW, 2021-11-02, VerfGH 99/21.VB-3
VerfGH 99/21.VB-3Verfassungsgericht02.11.2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-02
Aktenzeichen: VerfGH 99/21.VB-3
ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2021:1102.VERFGH99.21VB3.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.
Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
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