Verfassungsgerichtshof NRW, 2021-11-02, VerfGH 84/21.VB-3

VerfGH 84/21.VB-3Verfassungsgericht02.11.2021

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 84/21.VB-3 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-11-02

Aktenzeichen: VerfGH 84/21.VB-3

ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2021:1102.VERFGH84.21VB3.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN

Tenor

Der Antrag des Beschwerdeführers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.

Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

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