Verfassungsgerichtshof NRW, 2021-10-08, VerfGH 105/21.VB-3

VerfGH 105/21.VB-3Verfassungsgericht08.10.2021

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 105/21.VB-3 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-10-08

Aktenzeichen: VerfGH 105/21.VB-3

ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2021:1008.VERFGH105.21VB3.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.

Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

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