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VerfGH 100/21.VB-1•Verfassungsgerichtshof NRW, 2021-09-14, VerfGH 100/21.VB-1
VerfGH 100/21.VB-1Verfassungsgericht14.09.2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-14
Aktenzeichen: VerfGH 100/21.VB-1
ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2021:0914.VERFGH100.21VB1.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.
Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
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