Verfassungsgerichtshof NRW, 2021-08-24, VerfGH 98/21.VB-2

VerfGH 98/21.VB-2Verfassungsgericht24.08.2021

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 98/21.VB-2 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-08-24

Aktenzeichen: VerfGH 98/21.VB-2

ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2021:0824.VERFGH98.21VB2.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.

Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

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