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VerfGH 186/20.VB-2•Verfassungsgerichtshof NRW, 2021-08-24, VerfGH 186/20.VB-2
VerfGH 186/20.VB-2Verfassungsgericht24.08.2021
Entscheidungsdatum: 2021-08-24
Aktenzeichen: VerfGH 186/20.VB-2
ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2021:0824.VERFGH186.20VB2.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.
Der Antrag des Beschwerdeführers auf Auslagenerstattung wird abgelehnt.
Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
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