Verfassungsgerichtshof NRW, 2021-08-24, VerfGH 186/20.VB-2

VerfGH 186/20.VB-2Verfassungsgericht24.08.2021

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 186/20.VB-2 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-08-24

Aktenzeichen: VerfGH 186/20.VB-2

ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2021:0824.VERFGH186.20VB2.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.

Der Antrag des Beschwerdeführers auf Auslagenerstattung wird abgelehnt.

Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.