Verfassungsgerichtshof NRW, 2021-08-24, VerfGH 172/20.VB-1

VerfGH 172/20.VB-1Verfassungsgericht24.08.2021

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 172/20.VB-1 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-08-24

Aktenzeichen: VerfGH 172/20.VB-1

ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2021:0824.VERFGH172.20VB1.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.

Der Antrag der Beschwerdeführer auf Auslagenerstattung wird abgelehnt.

Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

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