Verfassungsgerichtshof NRW, 2021-07-06, VerfGH 64/21.VB-1

VerfGH 64/21.VB-1Verfassungsgericht06.07.2021

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 64/21.VB-1 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-07-06

Aktenzeichen: VerfGH 64/21.VB-1

ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2021:0706.VERFGH64.21VB1.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN

Tenor

Die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs Prof. Dr. Dauner-Lieb ist nicht von der Ausübung ihres Richteramtes ausgeschlossen.

Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.

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