Verfassungsgerichtshof NRW, 2021-07-06, VerfGH 138/20.VB-3

VerfGH 138/20.VB-3Verfassungsgericht06.07.2021

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 138/20.VB-3 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-07-06

Aktenzeichen: VerfGH 138/20.VB-3

ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2021:0706.VERFGH138.20VB3.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.

Der Antrag des Beschwerdeführers auf Auslagenerstattung wird abgelehnt.

Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

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