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VerfGH 19/21.VB-1•Verfassungsgerichtshof NRW, 2021-04-27, VerfGH 19/21.VB-1
VerfGH 19/21.VB-1Verfassungsgericht27.04.2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-27
Aktenzeichen: VerfGH 19/21.VB-1
ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2021:0427.VERFGH19.21VB1.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Antrag, die Erstattung der notwendigen Auslagen anzuordnen, wird abgelehnt.
Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
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