Verfassungsgerichtshof NRW, 2021-04-27, VerfGH 19/21.VB-1

VerfGH 19/21.VB-1Verfassungsgericht27.04.2021

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 19/21.VB-1 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-04-27

Aktenzeichen: VerfGH 19/21.VB-1

ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2021:0427.VERFGH19.21VB1.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Antrag, die Erstattung der notwendigen Auslagen anzuordnen, wird abgelehnt.

Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

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