Verfassungsgerichtshof NRW, 2021-04-13, VerfGH 141/20.VB-3

VerfGH 141/20.VB-3Verfassungsgericht13.04.2021

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 141/20.VB-3 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-04-13

Aktenzeichen: VerfGH 141/20.VB-3

ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2021:0413.VERFGH141.20VB3.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN

Tenor

Der Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.

Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

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