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VerfGH 5/21.VB-2•Verfassungsgerichtshof NRW, 2021-01-26, VerfGH 5/21.VB-2
VerfGH 5/21.VB-2Verfassungsgericht26.01.2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-26
Aktenzeichen: VerfGH 5/21.VB-2
ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2021:0126.VERFGH5.21VB2.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
Die Verfassungsbeschwerde wird teilweise als unzulässig, im Übrigen als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen.
Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
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