Verfassungsgerichtshof NRW, 2020-10-13, VerfGH 86/20.VB-3

VerfGH 86/20.VB-3Verfassungsgericht13.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 86/20.VB-3 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-10-13

Aktenzeichen: VerfGH 86/20.VB-3

ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2020:1013.VERFGH86.20VB3.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN

Tenor

Dem Beschwerdeführer wird auf seinen Antrag vom 9. Juni 2020

Wiedereinsetzung in die versäumte Verfassungsbeschwerdefrist

gewährt.

Die Verfassungsbeschwerde wird teilweise als unzulässig,

im Übrigen als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen.

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