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VerfGH 86/20.VB-3•Verfassungsgerichtshof NRW, 2020-10-13, VerfGH 86/20.VB-3
VerfGH 86/20.VB-3Verfassungsgericht13.10.2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-13
Aktenzeichen: VerfGH 86/20.VB-3
ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2020:1013.VERFGH86.20VB3.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
Dem Beschwerdeführer wird auf seinen Antrag vom 9. Juni 2020
Wiedereinsetzung in die versäumte Verfassungsbeschwerdefrist
gewährt.
Die Verfassungsbeschwerde wird teilweise als unzulässig,
im Übrigen als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen.
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