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VerfGH 133/20.VB-1•Verfassungsgerichtshof NRW, 2020-09-25, VerfGH 133/20.VB-1
VerfGH 133/20.VB-1Verfassungsgericht25.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-25
Aktenzeichen: VerfGH 133/20.VB-1
ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2020:0925.VERFGH133.20VB1.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.
Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
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