Verfassungsgerichtshof NRW, 2020-09-22, VerfGH 46/20.VB-3

VerfGH 46/20.VB-3Verfassungsgericht22.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 46/20.VB-3 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-09-22

Aktenzeichen: VerfGH 46/20.VB-3

ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2020:0922.VERFGH46.20VB3.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN

Tenor

Das Ablehnungsgesuch gegen die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs Dr. Brandts, die Richterin Prof. Dr. Dauner-Lieb und den Richter Dr. Nedden-Boeger wird als unzulässig zurückgewiesen.

Der als „Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens“ bezeichnete Rechtsbehelf wird als unzulässig zurückgewiesen.

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